Oberes Fricktal: Aufhebung der Bewilligungspflicht für Drohnenflüge gemäss Polizeireglement

Anpassung Polizeireglement

Per 01. Januar 2023 hat die Schweiz die europäischen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb von Drohnen übernommen. Mit der Einführung dieser restriktiven Vorschriften wird nun das Polizeireglement der Polizei Oberes Fricktal angepasst und die gemeinderätliche Bewilligungspflicht von Drohnenflügen im Siedlungsgebiet per 01. Juli 2023 aufgehoben.
Im Zuge der damals aufkommenden Drohnen und der damit zusammenhängenden Zunahme von Flügen über bebautem Gebiet, haben die Gemeinden des oberen Fricktals 2015 die Bewilligungspflicht für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet beschlossen. Dies wurde mit einer Anpassung des Polizeireglements umgesetzt und seither musste für Drohnenflüge im Siedlungsgebiet eine Bewilligung der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden.
Mit der Übernahme der europäischen Vorschriften per 01. Januar 2023 wurde diese Bewilligungspflicht nun überflüssig. Auf Antrag der Polizei Oberes Fricktal haben alle 17 Vertragsgemeinden der Aufhebung der bisherigen Drohnenregelung im Polizeireglement zugestimmt. Somit enfällt die gemeinderätliche Bewilligungspflicht per 01. Juli 2023.
Bezüglich der neu geltenden Bestimmungen was die Registrierungspflicht von Drohnen oder die Schulung mit Prüfung betrifft, wird auf die Homepage des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL verwiesen. Im oberen Fricktal sind zudem die Gebietseinschränkungen (5 km Radius) rund um den zivilen Flugplatz Schupfart zu beachten.