Amtliche Publikationen vom 22.06.2023

Amtliche Publikationen vom 22.06.2023

Gesetzliche Ruhezeiten
In Anlehnung an das Polizeireglement gelten in der Gemeinde Herznach-Ueken folgende Ruhezeiten:
In Wohngebieten sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen mit Maschinen und Werkzeugen im Freien von 12.00 bis 13.00 Uhr untersagt. Das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, ist von 22.00 bis 06.30 Uhr verboten. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind Lärm erzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken sowie anderen gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Zulässig sind nicht aufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten. Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden

Rechtskraft Beschlüsse Einwohnergemeindeversammlung vom 27.04.2023
Die in der amtlichen Mitteilung vom 02.05.2023 publizierten Beschlüsse der Gemeindeversammlung der Gemeinde Herznach-Ueken sind seit dem 05.06.2023 rechtskräftig. Das Referendum wurde, soweit dies überhaupt möglich war, nicht ergriffen. Das Protokoll ist auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.