Amtliche Publikationen vom 18.05.2023

Amtliche Publikationen vom 18.05.2023

Leerwohnungszählung per 1. Juni 2023
Die Leerwohnungsstatistik orientiert über Zahl und Entwicklung der leerstehenden und auf dem Markt angebotenen Wohnungen in der Schweiz.
Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet. Hauseigentümer oder Verwalter, die am 1. Juni 2023 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Gemeinde bis am 5. Juni 2023 über gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch oder Tel. 062 867 80 80.zu melden.
Besten Dank für das fristgerechte Melden der Leerwohnungen.

Baubewilligung
Gesuchsteller: Marco Dürr, Herznach                                                                            
Grundeigentümer: Gesuchsteller
Projektverfasser: Liechti + Partner GmbH, Frick                                                                                
Bauvorhaben: Montage Dual-Klimaanlage in Splitbauweise, Aussengerät auf der Terrasse
Ort: Sonnhaldenweg 345, Herznach, Parz. Nr. 100
vereinfachtes Verfahren, keine Einwendungen