Amtliche Publikationen vom 04.05.2023

Amtliche Publikationen vom 04.05.2023

Beschlüsse Gemeindeversammlung Herznach-Ueken vom 27.04.2023
Die Einwohnergemeindeversammlung (EGV) der Gemeinde Herznach-Ueken hat folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung Protokolle der EGV Ueken vom 15.12.2022, der EGV Herznach vom 16.12.2022 und der EGV Herznach-Ueken vom 18.11.2022
  • Genehmigung Wasserverbrauchsgebühren, Anschlussgebühren Wasser und Abwasser
  • Genehmigung Verpflichtungskredit GEP-Massnahmen Ueken (1./2. Priorität Rest, Aufnahme Wabigenbach)
  • Genehmigung Verpflichtungskredit E-Ladestationen Gemeindehäuser
  • Genehmigung Verpflichtungskredit Ersatzanschaffung Schülerpulte, Schülerstühle Herznach-Ueken

Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung des Ergebnisses einer Abstimmung eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen. Als amtliche Veröffentlichung gilt die Publikation der Beschlüsse im amtlichen Mitteilungsblatt (Neue Fricktaler Zeitung).
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten während der Referendumsfrist vom 05.05. bis 05.06.2023 ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung wird empfohlen, die Formulierung des Referendumsbegehrens durch die Gemeindekanzlei prüfen zu lassen.

Öffnungszeiten Auffahrt/Pfingstmontag
Am Auffahrtstag, den 18.05.2023 sowie am Freitag, 19.05.2023, bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Gerne stehen wir Ihnen wieder am Montag, 22.05.2023 zur Verfügung. Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 29.05.2023 geschlossen. Am Dienstag, 30.05.2023 stehen wir Ihnen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Baugesuch
Gesuchsteller: Corinne Strebel, Ueken
Grundeigentümer: Gesuchsteller
Projektverfasser: Böller Architekturbüro, Wölflinswil
Bauvorhaben: Anbau Wohnraum, Einbau Cheminéeofen und Kamin
Ort: Oberdorfstrasse 18, Ueken, Parz. Nr. 2841
Öffentliche Auflage: 05.05. – 05.06.2023
Die Baugesuchakten können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken eingesehen werden (Schalteröffnungszeiten oder Voranmeldung). Einwendungen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Herznach-Ueken, 5027 Herznach, zu richten.

Leerwohnungszählung per 01.06.2023
Die Leerwohnungsstatistik orientiert über Zahl und Entwicklung der leerstehenden und auf dem Markt angebotenen Wohnungen in der Schweiz. Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet. Hauseigentümer oder Verwalter, die am 01.06.2023 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Gemeinde bis am 05.06.2023 über gemeindeverwaltung@herznach-ueken.ch oder Tel. 062 867 80 80.zu melden.
Besten Dank für das fristgerechte Melden der Leerwohnungen.