Adressauskunft
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
• Schriftliche Anfrage
• Interessennachweis
• Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Das Gesuch ist bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte am Schalter erteilt.
Preis: 20.00 exkl. Porto
FAQ
Ich möchte von einer Person die aktuelle Adresse erfahren, wie gehe ich vor?
Stellen Sie ein schriftliches Gesuch (per Post oder Mail) mit einem Interessennachweis bei der Einwohnerkontrolle. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Im Interesse des Datenschutzes werden keine telefonischen Auskünfte sowie keine Auskünfte am Schalter erteilt!