Altersgerechtes Wohnen in HerznachAktuelles Die Wohnbaugenossenschaft Herznach-Ueken (WBG) hat ein Konzept für die Schaffung von Wohnraum (einschliesslich Wohnen im Alter) in der Liegenschaft Parz. Nr. 299 ("Herde-Haus") erarbeitet. Die Kantonsarchäologie hat einen Bericht zur bestehenden Liegenschaft erarbeitet. Das Haus ist gemäss Kantonsarchäologie nicht (mehr) schützenswert. Seit Sommer 2021 liegt eine Stellungnahme der Kantonalen Denkmalpflege vor. Im September 2021 wird ein Voranfragegesuch publiziert, um verbindlich zu klären, ob eine Mehrfamilienhausüberbauung auf dem Grundstück möglich ist. Vorgeschichte 2009 hat die Gemeinde eine erste Umfrage zum Wohnen im Alter durchgeführt. Diese hat gezeigt, dass ein grundsätzliches Interesse für altersgerechten Wohnraum besteht. Der Gemeinderat hat abgewartet, wie sich der Wohnungsmarkt aufgrund der regen Bautätigkeit entwickelt. Die WBG und die Gemeinden sind im Kontakt. Im Fokus der Gemeinden steht das Wohnen im Alter, wobei gemischte Nutzungen nicht auszuschliessen sind. Der Gemeinderat hat, gestützt auf § 6 Abs. 2 lit. a) Gemeindeordnung der Gemeinde Herznach, entschieden, der Wohnbaugenossenschaft Herznach-Ueken (WBG) ein befristetes Vorkaufsrecht für den Erwerb des Teils der Parzelle Nr. 299 einzuräumen, welcher in der Dorfkernzone liegt. Es handelt sich um das Gebäude und ein Teil der Grundstücke, die letztes Jahr von der Erbengemeinschaft Emma Herde von der Einwohnergemeinde erworben wurden. Das Vorkaufsrecht ist bis Ende 2020 befristet.
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