Coronavirus – Informationen der Gemeinden Herznach und Ueken
Stand: 01.03.2021
Nutzung, Vermietung von öffentlichen Gebäuden, Sport-, Schul- und Freizeitanlagen
Die Turnhallen sowie die öffentlichen Gebäude werden ab März 2021 nur an Vereine und Private vermietet, wenn diese für sportliche und kulturelle Anlässe für unter 20-Jährige genutzt werden. Die Daten der erlaubten Nutzungen sind der Gemeindeverwaltung unter Vorlage eines aktuellen Schutzkonzepts zu melden.
Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten die jeweiligen Vorschriften des Bundes und des Kantons.
Weiterführende Informationen können auf der Homepage des Kantons Aargau abgerufen werden (https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp)
Reduktion Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung, Terminvereinbarungen
Bis zur Aufhebung der Homeofficepflicht sind die Mitarbeitenden der Verwaltung nur teilweise vor Ort präsent. Die Schalter sind bis auf Weiteres nur an folgenden Tagen geöffnet:
Dienstag: 08.30 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 11.30 und 14:00 - 18:00 Uhr
Reduzieren Sie den persönlichen Kontakt auf das Minimum. Wenden Sie sich, wenn immer möglich, per Mail oder Telefon an die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken. Das Telefon wird vom Montag – Freitag während der Bürozeiten besetzt sein. Für dringende Notfällen ausserhalb der Öffnungs- und Telefonzeiten ist ein Pikettdienst organisiert (Telefonnummern: 079 228 90 26 oder 079 244 80 54)
Die jeweils aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln von Kanton und Bund sind strikte einzuhalten. Insbesondere gilt eine Maskenpflicht für die öffentlich zugänglichen Innenbereiche und im Eingangsbereich vor den Gemeindeverwaltungen.
Unterhaltsbetrieb Herznach-Ueken
Unter Berücksichtigung der aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes läuft der Betrieb normal, für dringende Notfälle ist ein Pikettdienst organisiert (Telefonnummer: 062 875 74 30)
Rückkehr von Personen aus Risikogebieten
Für Personen, die aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz und den Kanton Aargau einreisen besteht Quarantänepflicht. Sie sind verpflichtet, Ihre Einreise innerhalb von 48 Stunden dem Kantonsärztlichen Dienst zu melden. Eine Meldung an die Gemeinden ist nicht notwendig. Die aktuelle Liste der Risikoländer finden Sie auf folgender Homepage:https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/liste.html#1333144106
Für die Meldung an den Kanton nutzen Sie bitte folgendes Onlineformular: https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_fuer_reiserueckkehrende/meldung_rueckreise_risikoland/meldung_rueckreise_risikoland_1.jsp
Weiterführende Informationen von Kanton und Bund
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/coronavirus.jsp
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