Für 1. Augustfeuer darf nur naturbelassenes, trockenes Holz verwendet werden. Das Verbrennen von Paletten, Brettern, Balken, Kisten oder auch von Holzabfällen aus Schreinereien und Sägereien ist verboten. Das Verbrennen von Altholz oder anderen Abfällen setzt verschiedene Giftstoffe (insbeson-dere Schwermetalle und Dioxine) frei, welche sich in der näheren Umgebung wieder absetzen und so unseren Lebensraum und die Nahrungskette direkt belasten. Deshalb verbietet das Umweltrecht die Verbrennung von derartigen Holzabfällen.
Zu beachten ist auch, dass Holzhaufen erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden sollten, da sich Igel und andere Kleintiere die Haufen häufig als Schlaf- und Aufzuchtsplatz aussuchen.
Gemeindekanzlei
|