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Abbrennen von Feuerwerk nur am 1. August gestattet
Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August entspricht einer langjährigen Tradition. In letzter Zeit ist es aber zur Unsitte geworden, dass mit der Knallerei schon Tage vor dem Nationalfeiertag begonnen wird und Feuerwerk und Knallkörper auch nach dem 1. August abgebrannt werden.
Gemäss Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Oberes Fricktal ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am Nationalfeiertag gestattet. In der Zeit vor und nach dem 1. Au-gust ist dies verboten oder bewilligungspflichtig.

Gemeindekanzlei

Hinzugefügt am 21.07.2010

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